Vereinbarung beinhaltet weitgehende Leitlinien
Damit wird auch die Jahnhalle bis auf Weiteres zu schließen sein.
In einer Vereinbarung zur Corona-Krise legten am 16. März die Regierungschefs von Bund und Länder in dezidierter Form Leitlinien fest, um ein einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich zu gewährleisten.
Darin wird auch das Vereinsleben erheblich berührt:
II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
…
– der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
…
III. Zu verbieten sind
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
…
Die genannten Bestimmungen lassen wenig gestalterische Momente hinsichtlich der bisherigen Vereinsarbeit. Der Sportbetrieb ist jedenfalls komplett untersagt.
Entsprechend wird der Turnverein in Kürze auch die Jahnhalle für alle Aktivitäten schließen müssen.